Dominik

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Mittwoch, 21 Oktober 2015 14:10

Einladung 4.NOV

Wenn Sie Interesse am 1. Zukunftsforum der Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene haben, melden Sie Ihr Kommen bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Mittwoch, 14 Oktober 2015 10:29

1. Zukunftsforum 4.NOV

Wir werden Zukunft gestaltet haben!

Am 04. November 2015 findet das 1. Zukunftsforum der DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund (Brüderstraße 11/12 10178 Berlin) in Berlin statt …

Freitag, 04 September 2015 15:53

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Jahrestagung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit

Etwa 72 000 Krankenhaus-Patienten in Deutschland entwickeln jährlich nach Angaben der Charité – Universitätsmedizin während ihres Aufenthaltes ein Druckgeschwür …

Dienstag, 01 September 2015 17:13

Zustiften

Zustiften

Stiftung 0692 Zustiften Web

 

Was bedeutet Zustiften?

Unter einer Zustiftung versteht man eine Zuwendung in den Vermögensstock einer bereits bestehenden Stiftung. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn Sie sich für die Ziele der DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE im besonderen Maße engagieren möchten, Ihnen aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt der Zustifter in der Regel keinerlei Rechte, Sie stehen aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE und können mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern. Im Gegensatz zu einer Spende sind die Mittel, die zugestiftet werden, von der DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE nicht zeitnah zu verwenden, da die Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugeführt werden. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Dienstag, 01 September 2015 16:54

Spenden

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Stiftung 0659 Spenden Web

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BIC: GENODEM1BKC

Sie wünschen eine Spendenbescheinigung?

Die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) ermöglicht bei Kleinspenden unter € 200 eine Vereinfachungsregelung. Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende reicht die Buchungsbestätigung aus, auf der Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, Betrag und Buchungstag sowie die tatsächliche Zahlung erkennbar sein müssen.

Ab einem Betrag von 200 Euro stellen wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung (Bestätigung von Geldzuwendungen an Stiftung des privaten Rechts) aus, die Sie steuerlich geltend machen können. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihren Namen und Ihre Adresse per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit.

Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke und folgender gemeinnütziger Zwecke, Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 1 AO), Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 3 AO) sowie Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO), nach dem letzten uns zugegangenen Feststellungsbescheid des Finanzamtes Dresden-Nord vom 24.11.2014 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftssteuer befreit.

Dienstag, 01 September 2015 15:42

Pressekontakt

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Informationen zur Arbeit in der Öffentlichkeit der Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene

Pressekontakt

Anne Müller-Schuchardt
Tel. +49 (0) 351 28729941
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kamera erhöht Qualität bei der Versorgung Frühgeborener

Kamera erhöht Qualität bei der Versorgung Frühgeborener Neonatologie des Uniklinikums entwickelt System der Qualitätssicherung und wird dafür vom Aktionsbündnis Patientensicherheit bei Berliner Tagung ausgezeichnet …

Mittwoch, 14 Oktober 2015 15:34

1. Zukunftsforum 4.NOV

Wir werden Zukunft gestaltet haben!

Am 04. November 2015 findet das 1. Zukunftsforum der DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE in der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund (Brüderstraße 11/12 10178 Berlin) in Berlin statt …

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