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Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene
Bank für Kirche und Caritas eG
IBAN: DE79 4726 0307 0043 9400 00
BIC: GENODEM1BKC

Sie wünschen eine Spendenbescheinigung?

Die Vorschrift des § 50 Abs. 2 Nr. 2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) ermöglicht bei Kleinspenden unter € 200 eine Vereinfachungsregelung. Zur steuerlichen Geltendmachung der Spende reicht die Buchungsbestätigung aus, auf der Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, Betrag und Buchungstag sowie die tatsächliche Zahlung erkennbar sein müssen.

Ab einem Betrag von 200 Euro stellen wir Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung (Bestätigung von Geldzuwendungen an Stiftung des privaten Rechts) aus, die Sie steuerlich geltend machen können. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihren Namen und Ihre Adresse per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit.

Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke und folgender gemeinnütziger Zwecke, Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 1 AO), Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 3 AO) sowie Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO), nach dem letzten uns zugegangenen Feststellungsbescheid des Finanzamtes Dresden-Nord vom 24.11.2014 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftssteuer befreit.

Zustiften

Stiftung 0692 Zustiften Web

 

Was bedeutet Zustiften?

Unter einer Zustiftung versteht man eine Zuwendung in den Vermögensstock einer bereits bestehenden Stiftung. Zustiften ist dann sinnvoll, wenn Sie sich für die Ziele der DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE im besonderen Maße engagieren möchten, Ihnen aber der Gründungsaufwand einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Durch eine Zustiftung erlangt der Zustifter in der Regel keinerlei Rechte, Sie stehen aber voll und ganz hinter der Arbeit und den Projekten der DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE und können mit wenig eigenem Aufwand gezielt und wirkungsvoll fördern. Im Gegensatz zu einer Spende sind die Mittel, die zugestiftet werden, von der DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE nicht zeitnah zu verwenden, da die Vermögenswerte dem Stiftungsvermögen dauerhaft zugeführt werden. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielt die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE langfristig höhere Erträge und kann somit ihre Zwecke nachhaltiger verfolgen.

Geldauflagen

 Stiftung

Ihre Geldauflage hilft, die Projekte der DSKN-DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE zu realisieren!


Für die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE sind Geldauflagen und Bußgelder, die Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zuweisen, eine wichtige Unterstützung ihrer Tätigkeit. Mit diesen Einnahmen kann die Stiftung jene Projekte fördern, die der Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung kranker Neugeborener sowie deren Familien dienen.

 

Wir erfüllen die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen



Gemeinnützigkeit: Die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE ist als gemeinnützig durch den Freistellungsbescheid des Finanzamt Dresden-Nord vom 24.11.2014 anerkannt.

Diskretion und Transparenz: Alle Informationen im Zusammenhang mit der Zuweisung von Geldauflagen behandeln wir mit äußerster Diskretion. Wir informiere die zuweisende Behörde umgehend über Zahlungseingang oder Zahlungsverzug.

Mittelverwendung: Die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE verwendet die Geldauflagen ausschließlich für die in der Satzung genannten Zwecke.

Verwendungsnachweis: Die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE verpflichtet sich, den zuweisenden Behörden jährlich Rechenschaft über die Verwendung der zugewiesenen Mittel abzulegen.

Für Gerichte und Staatsanwaltschaften haben wir entsprechendes Informationsmaterial über dieDEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE und ihre Projekte vorbereitet, das wir gerne zusenden; nutzen Sie hierfür bitte die Bestellmöglichkeit per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Bankverbindung

Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene
Bank für Kirche und Caritas eG
IBAN: DE79 4726 0307 0043 9400 00
BIC: GENODEM1BKC

Es handelt sich bei diesem Betrag um keine Spende, sondern um eine Geldauflage. Wir sind nicht berechtigt, Spendenbescheinigungen für diese Form der Zahlung auszustellen.