Dr. Roland Uphoff

Stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums

„Die Eltern kommen zu mir mit ihrem Wichtigsten – ihren Kindern
Die Eltern geburtsgeschädigter Kinder beschäftigen sich häufig mit der quälenden Frage, ob die Behinderung des Kindes schicksalhaft war oder durch Fehler des Frauenarztes oder der Hebamme verursacht wurde. Dreh- und Angelpunkt in der Geburtshilfe und Neonatologie muss daher immer sein, dass die glückliche Mutter mit dem gesunden Neugeborenen nach Hause entlassen werden kann. Wenn Fehler passieren, muss hieraus gelernt werden und auch eine Entschädigung für die Eltern und die Kinder erreicht werden.“
Dr. Roland Uphoff, Jahrgang 1964; studierte an der Universität Bielefeld Jura und legte schon früh seinen Schwerpunkt auf das Geburtsschadensrecht. Seit 1998 arbeitet Dr. Uphoff als selbständiger Anwalt in diesem Bereich. Neben der Anerkennung zum Fachanwalt für Medizinrecht, absolvierte er den Masterstudiengang „Medizin, Ethik, Recht“ an der Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg und schrieb seine Masterarbeit über die „Aufklärung der werdenden Mutter über die Sectio“.
Dr. Uphoff ist Vorsitzender des Arbeitskreises Kunstfehler in der Geburtshilfe, Dortmund und Mitglied der deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin und langjähriger Referent beim Kreißsaal ABC. Er hält regelmäßig Vorträge zum Thema „Geburtsschadensrecht“.

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