Förderung

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Anfrage und Antrag

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Erster Schritt: Die Anfrage

Unsere Erfahrung in der Antragsbearbeitung zeigt, dass eine Bearbeitung von Projektideen zügig erfolgt, wenn die erste Anfrage auf zwei Seiten beschränkt ist. Wir nehmen Ihre Anfragen auf Deutsch und Englisch entgegen. Bitte beachten Sie das Hinweisblatt zur Erstellung einer Anfrage.

Download Hinweisblatt

Zweiter Schritt: Der Antrag

Wir prüfen Ihre Anfrage und teilen Ihnen in der Regel innerhalb von sechs Wochen mit, ob das Vorhaben weiter verfolgt wird. Danach muss der Antrag konkretisiert werden. Mit unserer Aufforderung zur Antragstellung senden wir Ihnen weitere Unterlagen zu, die Sie zur Antragstellung benötigen. Wir nehmen Ihre Anträge auf Deutsch und Englisch entgegen.

Fördergrundsätze

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Förderaspekte und Förderverfahren der
Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene

Die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, die es sich zum Ziel gemacht hat, die medizinische Versorgung und Pflege von Früh- und kranken Neugeborenen zu verbessern. Sie möchte mit eigenen oder von ihr geförderten Projekten Entwicklungen anstoßen und Veränderungen bewirken.

Förderaspekte

Um ihre Ziele zu erreichen, agiert die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE als operative und als fördernde Stiftung.

Als operative Stiftung legt die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE eigene Programme zu ausgewählten Schwerpunkten der Verbesserung der medizinischen Versorgung von Früh- und kranken Neugeborenen auf. Diese Schwerpunktprogramme werden regelmäßig veröffentlicht, um Förderern und Sponsoren Gelegenheit zu geben, sich über die Tätigkeit der Stiftung zu informieren und sich an der Weiterentwicklung dieser Programme aktiv zu beteiligen.

Als fördernde Stiftung will die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE Dritten ermöglichen, Projekte zur Verbesserung und Pflege kranker Neugeborener umzusetzen. Sie stellt in diesem Zusammenhang Mittel für solche Projekte zur Verfügung, die entweder eine Ergänzung zu bereits vorhandenen Programmen darstellen oder diese in innovativer Weise weiterführen oder zur Verstärkung unserer Ziele in einzelnen Themenschwerpunkten wesentlich beitragen. Die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE fördert somit insbesondere Projekte der Verbesserung der medizinischen Versorgung und Pflege von Früh- und kranken Neugeborenen sowie deren Familien. Sie dient damit der Förderung der Wissenschaft, Forschung, Praxis, der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege im Hinblick auf die Qualifizierung des ärztlichen und des Pflegeberufes sowie der Tätigkeit in der Neonatologie und pädiatrischen Intensivmedizin durch eine Förderung der spezialisierten Aus-, Weiter- und Fortbildung. Auf diesen Gebieten sollen Diagnose, Behandlungs- und Vorsorgekonzepte die Patientenversorgung optimiert und die Wissenschaft auf diesem Gebiet vorangebracht werden. Die Stiftung dient der Förderung der Ausbildung und internationalen Vernetzung der Fachkräfte im Hinblick auf Wissenschaftsaustausch im Interesse der verbesserten Patientenversorgung und damit auch der Mildtätigkeit. Sie fördert Innovation und Projekte der Erkennung, Behandlung, Verhinderung und Folgenbeseitigung bzw. Folgenminderung erkrankter Neugeborener. Die Stiftung ist auch international tätig.

Die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE fühlt sich mit den durch sie geförderten Projekten eng verbunden und sieht sich in einer hohen Verantwortung für die Verwendung der Stiftungsmittel im Sinne der Nachhaltigkeit. Daher hinterfragt und überprüft sie den Nutzen jedes Projekts, wird die Ergebnisse anhand der Projektziele überprüfen und veröffentlichen.

Förderverfahren

Die DEUTSCHE STIFTUNG KRANKE NEUGEBORENE prüft eingehende Förderanträge in einem zweistufigen Verfahren: Nach positiver Beurteilung einer kurzgefassten Antragsskizze fordert sie die Antragsteller zu einem ausführlichen Förderantrag auf, nach dessen positiver Bewertung die Mittelbewilligung erfolgt.