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09/12/2015

DSKN empfiehlt Berücksichtigung der Besonderheiten Neugeborener!

Das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wollen die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterentwickeln, attraktiver machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vornehmen. Dazu wird in einem Referentenentwurf die Abschaffung der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu Gunsten eines einheitlichen Pflegeberufes vorgeschlagen. Die Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene empfiehlt jedoch dringend, die spezifischen Besonderheiten bei der Pflege von Neugeborenen bei der Neustrukturierung der Pflegeausbildung zu berücksichtigen.

Die demographischen Herausforderungen machen sich in vielen Bereichen des täglichen Lebens bemerkbar und erfordern ein entsprechendes vorausschauendes Handeln. Eine alternde Gesellschaft geht nicht nur mit einem erhöhten Pflegebedarf einher, sondern erfordert auch die Berücksichtigung der spezifischen Belange der älteren Patienten in der pflegerischen Versorgung.

Den demographischen Herausforderungen gerecht zu werden bedeutet auch, die Bedürfnisse der künftigen Generationen zu berücksichtigen. Die Errungenschaften der Neugeborenenmedizin haben zu einer starken Senkung der Säuglingssterblichkeit geführt, gleichzeitig gehen die neuen medizinischen Möglichkeiten mit einem Wandel der Anforderungen an die pflegerische Versorgung und an das Pflegepersonal einher – Aspekte, die in dem vorliegenden Referentenentwurf noch keine adäquate Berücksichtigung finden. „Die in den vergangenen Jahren erzielten Fortschritte in der Versorgung kranker Neugeborener resultieren in einem großen Maße aus der hohen Spezialisierung nicht nur der Ärzte, sondern auch ganz maßgeblich im Bereich der Pflege“, so Prof. Mario Rüdiger, Vorstand der DSKN – Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene, „ein Prozess, der durch den vorliegenden Vorschlag unzureichend berücksichtigt wird.“

Die Situation kranker Neugeborener unterscheidet sich – nicht nur bezüglich der Körpermaße – grundsätzlich von allen anderen Altersstufen und macht eine sehr spezifische Ausbildung der Pflegenden notwendig: Die ersten Lebenstage sind durch eine Vielzahl unterschiedlicher Adaptationsprozesse gekennzeichnet, die eine singuläre Situation im Leben eines Menschen darstellen und im Falle der Erkrankung des Neugeborenen einer sehr spezifischen Expertise der Pflegenden bedürfen. Zusätzlich wird die Zeit nach der Geburt durch den Aufbau der Eltern-Kind-Bindung geprägt, welcher durch die Erkrankung bzw. die notwendige Behandlung beeinträchtigt werden kann. Eine gute Eltern-Kind Bindung ist eine wichtige Grundvoraussetzung für die gesunde Entwicklung der Kinder, eine entsprechende Unterstützung ist des Aufbaues unter den Bedingungen der medizinischen Behandlung des Neugeborenen ist eine wichtige Funktion der Pflegenden, die eine entsprechende Expertise benötigt.

Die in dem vorliegenden Referentenentwurf vorgeschlagenen Änderungen werden diesen sehr spezifischen Anforderungen bei der Pflege kranker Neugeborener nicht gerecht. Die Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene empfiehlt, bei dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe diese spezifischen Aspekte Früh- und kranker Neugeborener besser zu berücksichtigen.