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22/12/2020
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Die Versorgung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1250 Gramm gehört zu den Gebieten in der Medizin, bei denen die Behandlungsqualität in besonderem Maße von der Erfahrung der Ärzte und Pflegenden abhängt. Ausreichende Erfahrung im Umgang mit derart unreifen Kindern wirkt sich existenziell auf die Wahrscheinlichkeit ihres Überlebens aus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun am 17.12.2020 beschlossen, die bisherige Mindestmenge von 14 schrittweise auf angestrebte 25 Fälle pro Jahr und Klinik anzuheben. Dieser Beschluss tritt am 01.01.2021 in Kraft. 
„Die Erhöhung der Mindestmenge von aktuell 14 auf 25 Frühgeborene pro Jahr mit einem Gewicht von unter 1250 Gramm ist ein deutlicher Fortschritt. Mit 25 bleibt sie jedoch hinter meinen Erwartungen zurück, daher verstehe ich diese Anhebung als einen ersten Schritt in die richtige Richtung," sagt Prof. Dr. Mario Rüdiger, Direktor des Zentrums für feto/neonatale Gesundheit am Universitätsklinikum Dresden und Vorstandsvorsitzender der DSKN - Deutsche Stiftung Kranke Neugeborene.  
„Ich glaube, jeder Laie wird verstehen, dass ein Team für die Versorgung dieser vulnerablen Patienten eine sehr spezielle Expertise benötigt. Diese lässt sich nicht entwickeln, wenn im Monat nur ein sehr kleines Frühgeborenes betreut wird. Unabhängig davon ist festzuhalten, dass auch die reduzierte Zahl an Perinatalzentren in Deutschland mit etwa einem Perinatalzentrum pro 5.000 Geburten immer noch sehr viel höher ist als zum Beispiel in Schweden, Finnland, Dänemark oder den Niederlanden, wo dieses Verhältnis bei etwa 1:15.000 bis 1:20.000 liegt,“ betont Prof. Rüdiger weiter. „Der G-BA hat in den tragenden Gründen die Konsequenzen, die sich aus der neuen Mindestmenge ergeben, kritisch diskutiert. Demnach können sich die Anfahrtszeiten durch die Reduzierung der Perinatalzentren Level I nun geringfügig verlängern. Hier ist nochmals zu betonen: Die im Vergleich zu Deutschland deutlich weiteren Wege zu den Kliniken in Nordeuropa stellen keinesfalls ein Problem für die dortige Versorgung dar. Auch aus meiner Sicht überwiegen die Vorteile einer konzentrierteren Krankenhauslandschaft – insbesondere für die extrem unreifen Frühgeborenen und deren Familien deutlich. Hierfür ist das Bundesland Sachsen ein gutes Beispiel: Trotz etwas längerer Entfernungen ist es den Eltern sehr gut möglich, eine enge Eltern-Kind-Bindung, die maßgeblich für die langfristige Entwicklung ist, aufzubauen. Allerdings müssen dazu die Voraussetzungen geschaffen werden, daher gilt: Die betroffenen Einrichtungen müssen jetzt die Zeit nutzen und die Familien sollten die notwendige Unterstützung erhalten, an die entsprechenden Kliniken zu kommen“, so Mario Rüdiger.
„In der Argumentation des G-BA findet aus meiner Sicht eine wichtige Perspektive nicht die notwendige Betonung, die für die festgelegte – und längerfristig auch für eine noch höhere Mindestmenge spricht. Nicht nur die medizinische Versorgung dieser extrem unreifen Patienten bedarf einer speziellen Expertise. Die Unterstützung der Familien macht auch eine professionelle psychologisch-sozialmedizinische Unterstützung erforderlich, die auf die Besonderheiten eines frühen Bindungsaufbaus unter den Bedingungen der zu frühen Geburt eingeht. Diese sehr spezifische Expertise in einem entsprechenden Team kann viel besser in Einrichtungen vorgehalten werden, die mehr als zwei extrem unreife Frühgeborene pro Monat betreuen," betont Prof. Rüdiger noch einmal.
Auch der Bundesverband „Das frühgeborene Kind“ e.V. begrüßt die neue Fallzahl von 25 nach langen Jahren des ergebnislosen Verhandelns und des Stillstandes als Kompromiss und ersten Schritt in die richtige Richtung, auch wenn sie hinter der ursprünglichen Forderung des Verbandes zurückbleibt .„Erfahrene Klinikteams sind nicht nur in der medizinischen Versorgung der  Allerkleinsten geübt, sondern auch in der Begleitung der Krisensituation der Eltern, den Bindungsaufbau und der Begleitung der Eltern in die Pflege ihres Kindes. Eine Notwendigkeit zur Stabilisierung der familiären Gesamtgesundheit," fügt Sabine Leitner, politische Referentin des Bundesverbandes und dessen Vertreterin im G-BA hinzu.