... Juristische Aspekte bei der Versorgung von Kindern mit RA Rolf-Werner Bock!
Die wichtigsten Informationen aus RA Bocks Vortrag:
1. Rechtfertigungsgrund für medizinische Eingriffe: Jeder Heileingriff stellt rechtlich eine Körperverletzung dar und benötigt zur Rechtfertigung eine wirksame Einwilligung des Patienten bzw. der Eltern, die auf einer adäquaten mündlichen Aufklärung basiert.
2. Vier Hauptfehlerquellen: Behandlungsfehler, Aufklärungsmängel, Organisationsdefizite und Dokumentationsmängel. Besonders kritisch: Bei Aufklärungsmängeln liegt die Beweislast beim Arzt, während Behandlungsfehler vom Patienten bewiesen werden müssen.
3. Facharztstandard als Maßstab: Die Behandlung muss nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgen. Dies bedeutet materielle Facharztqualität, nicht formelle Anerkennung.
4. Dokumentationspflicht: Dokumentation dient der Rechenschaftslegung. Was nicht dokumentiert ist, wird rechtlich als nicht geschehen vermutet. Aufbewahrungspflicht beträgt 30 Jahre (nicht nur 10 Jahre wie im BGB), da die zivilrechtliche Verjährung 30 Jahre beträgt.
5. Off-Label-Use bei Kindern: In der Kindermedizin ist Off-Label-Use oft nicht nur zulässig, sondern sogar geboten und standardgemäß. Eine Nichtanwendung kann sogar als grober Behandlungsfehler gewertet werden. Eltern müssen über den Off-Label-Use aufgeklärt werden.
# Q&A Session Highlights: Juristische Aspekte in der Kindermedizin
- Patientenakten-Einsicht:Eltern wollen Behandlungsunterlagen? Informelles "mal schauen" ist ok, aber bei förmlichen Anfragen immer über die Rechtsabteilung/zentral abwickeln - nie stückchenweise herausgeben!
- SOPs & Klinik-Standards: Standard Operating Procedures sind sinnvoll, ABER: Sie müssen dem aktuellen medizinischen Standard entsprechen. Lokale SOPs können nicht einfach "kreativ" erstellt werden - sie sind nur ein "Runterbrechen" des geltenden Standards
- Assistenzärzte & Verantwortung: Oberärzte sind nur für das verantwortlich, was sie auch durch die Assistenzärzte erfahren. Faustregel für Ärzte in Weiterbildung: Können Sie es sicher alleine? Dann müssen Sie den Hintergrund nicht informieren. Unsicher? Dann Rücksprache halten.
- Off-Label-Use Kommunikation: Bei häufigem Off-Label-Use (wie auf Intensivstationen): Am besten in der Anfangsinformation pauschal aufklären. Nicht jedes Medikament einzeln besprechen - außer bei speziellen Risiken.
- Lange Verjährungsfristen: Schockierend aber wahr: Behandlungsfehlervorwürfe können bis zu 30 Jahre nach der Behandlung kommen! Deshalb Unterlagen unbedingt 30 Jahre aufbewahren.
Kernbotschaft der Diskussion: Juristische Sicherheit entsteht durch klare Strukturen, ordentliche Dokumentation und gute Kommunikation - nicht durch
Die feto/neonatale Akademie beginnt jedes Jahr im Januar neu und findet jeweils Mittwoch von 17.30 - 18.45 Uhr statt.
Die Veranstaltung erfolgt als virtuelle Präsenzveranstaltung. Teilnehmer, die zu diesem Zeitpunkt verhindert sind, erhalten die Möglichkeit, die Aufzeichnung der jeweiligen Lektion anzuschauen. Der Zugangslink (Zoom) für die jeweilige Veranstaltung wird spätestens drei Tage vorher verschickt.
Für Partner des Zentrum für feto/neonatale Gesundheit ist die Teilnahme kostenlos. Für Teilnehmer anderer Einrichtungen fällt eine Teilnahmegebühr für den kompletten Kurs (1 Jahr) in Höhe von 200 € an, alternativ ist die Teilnahme an monatlichen Schwerpunktthemen möglich, hier fällt eine Gebühr von 20 €/Monat an.
Weiterbildungspunkte werden von der Sächsischen Landesärztekammer vergeben. DIe feto/neonatale Akademie wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) durchgeführt.
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